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Wenn die Eltern Pflegebedürftig werden – was tun?

    Im vergangenen Jahr waren in Deutschland erstmals mehr als 4,6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Diese Zahl wurde von vielen Experten erst um das Jahr 2030 erwartet. Durch den Ausbruch der Pandemie wurde die Situation deutschlandweit verschärft. Viele Kinder fragen sich schon oftmals im Vorfeld was zu tun ist, wenn die Eltern pflegebedürftig werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten.

    Die Pflege in den eigenen vier Wänden muss im Vorfeld organisiert werden

    Viele Pflegebedürftige möchten ihre gewohnte Umgebung nicht verlassen. Die Pflege in der eigenen Wohnung ist daher bei vielen Menschen die erste Wahl. Im Vorfeld müssen Kinder für ihre Eltern oder auch einen nahen Verwandten einiges organisieren. Dazu zählt unter anderem:

    – Beratung durch einen Pflegedienst

    – Antrag der Pflegestufe

    – Beantragung von Hilfsmitteln

    – Organisation von Pflegepersonal

    – Essen auf Rädern

    In regelmäßigen Abständen muss die Pflegebedürftigkeit der Eltern geprüft werden. Dies übernimmt normalerweise der medizinische Dienst mit einer Befragung am Telefon. Viele Menschen müssen aber auch zu Hause rund um die Uhr betreut werden. Eine 24-Stunden-Pflege ist ab Pflegestufe 2 möglich. Das Pflegegeld ist gestaffelt und beträgt im höchsten Pflegegrad, also in der Pflegestufe 5 zurzeit 901 Euro. Zusätzlich wird den Bedürftigen ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich erstattet.

    Das Betreute Wohnen bietet Pflegebedürftigen eine Alternative

    Nicht immer haben Kinder Zeit, ihre Eltern entsprechend zu pflegen. Dies liegt in vielen Fällen an der Berufstätigkeit, an Verpflichtungen in der eigenen Familie oder auch an der Entfernung. Eine Alternative zur Pflege in den eigenen vier Wänden stellt daher das Betreute Wohnen dar. Es wird in Deutschland in sogenannten Seniorenresidenzen oder von unabhängigen Institutionen angeboten. Auch ein Betreutes Wohnen in Eigenregie ist in vielen Regionen möglich. Damit das Wohnen in diesen Einrichtungen sicher und pflegegerecht ist, müssen einige Grundvoraussetzungen vorhanden sein. Dies ist zum Beispiel ein immer erreichbarer haustechnischer Service, ein leicht bedienbares Notrufsystem und verschiedene Betreuungsleistungen wie die Beratung, Vermittlung und Organisation weiterer Leistungen. Betreutes Wohnen ist allerdings in fast allen Teilen Privatsache und muss auch finanzierbar sein.

    Viele Senioren müssen in ein Pflegeheim umziehen

    Wenn die Eltern nicht mehr alleine zu Hause oder im Betreuten Wohnen verbleiben können, bleibt oft nur ein Aufenthalt in einem Pflegeheim. Je nach Höhe des Pflegegrads übernimmt die Pflegekasse auch in einem Seniorenheim einen Teil der anfallenden Kosten. Die Kosten für die Unterkunft, die Verpflegung und verschiedene Investitionskosten müssen die Pflegebedürftigen selbst tragen. Die Höhe des Eigenanteils liegt im bundesweiten Durchschnitt zurzeit bei etwa 2.086 Euro. Sollten die Rente und die Beiträge der Pflegekasse nicht ausreichen, wird zuerst auf vielleicht vorhandene Vermögenswerte zurückgegriffen. Ist kein weiteres Geld vorhanden, kann zusätzlich Hilfe zur Pflege oder Sicherung im Alter bei den Sozialhilfeträgern beantragt werden. Es ist auch möglich, dass die Kinder zur Kasse gebeten werden. Überprüft wird das Einkommen der nahen Verwandten auf jeden Fall. Ist der pflegebedürftige schwer krank oder behindert, kommt oftmals nur eine vollstationäre Pflege in Betracht. Diese Pflegeleistungen werden in verschiedenen Pflegeheimen oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt. Die pflegebedürftigen Personen werden dort rund um die Uhr von speziell ausgebildetem Fachpersonal versorgt.